Fördermöglichkeiten Photovoltaikanlagen

Fördermöglichkeiten Photovoltaikanlagen Privater und gewerblicher Bereich



Fördermöglichkeiten Photovoltaikanlagen Privater und gewerblicher Bereich


Aufgrund der steigenden Nachfrage in Hinblick auf die Errichtung von Photovoltaikanlagen möchten wir die wichtigsten Fördermöglichkeiten samt den zuständigen Stellen aufzeigen:         


Klima- und Energiefonds „Photovoltaikanlagen“


Wer wird gefördert?

Natürliche und juristische Personen

  • Privatpersonen
  • Betriebe
  • Vereine


Was wird gefördert?

  • Photovoltaikanlagen bis max. 50 kWp Leistung (keine Größenbeschränkung)


Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

  • neu installierte PV-Anlagen (gebrauchte Module sind nicht förderfähig)
  • Stand der Technik
  • befugten Fachkraft fachgerecht montiert und installiert
  • mindestens 10 Jahre in Betrieb


Welche Fördersätze gelten?

  • 250 Euro/kWp für 0 bis 10 kWp
  • 200 Euro/kWp für jedes weitere kWp zwischen >10-20 kWp
  • 150 Euro/kWp für jedes weiter kWp > 20 kWp bis 50 kWp

(diese Förderpauschalen gelten für Antragstellungen ab 22.12.2020)


Beispielrechnung:

Eine Anlage mit 12 kWp Leistung erhält somit 10x250 Euro + 2x200 Euro =2.900 Euro


Zuständige Stelle/Wo kann die Förderung beantragt werden?

https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/photovoltaik-2020-2022.html

   

Richtlinie für die Sanierung von Eigenheimen, sonstigen Gebäuden und Wohnhäusern im mehrgeschossigen Wohnbau gem. Kärntner Wohnbauförderungsgesetz K-WBFG 2017, LGBl.Nr. 68/2017 idgF


Wer wird gefördert?

  • insbesondere (Mit)Eigentümer des Gebäudes


Was wird gefördert?

  • Die Sanierung von Eigenheimen, sonstigen Gebäuden und Wohnhäusern im mehrgeschossigen Wohnbau wird gefördert. Ein Teilbereich dieser Förderung umfasst die erstmalige Errichtung einer Photovoltaikanlagen als energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen.


Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

  • Da die allgemeinen und gebäudebezogenen Fördervoraussetzungen sehr detailreich sind, muss auf die Richtlinie verwiesen werden.
  • Besondere Fördervoraussetzung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen sind unter anderem:
  • Erstmalige Errichtung einer Photovoltaikanlage
  • Mind. 1 kWp
  • Erweiterung bestehende Anlagen sowie der Einbau von gebrauchten Modulen oder Anlage, die in Eigenregie errichtet werden, sind nicht förderbar
  • Stand der Technik
  • befugten Fachkraft fachgerecht montiert und installiert


Welche Fördersätze gelten?

  • max. 480 EUR pro kWp bis max. 8 kWp (sohin 3.840 EUR)


Zuständige Stelle/Wo kann die Förderung beantragt werden?

https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/BW-L72

Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 11 – Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau

   

Alternativenergieförderung Kärnten 2021/2022


Gebäude die öffentlich, gewerblich, landwirtschaftlich oder durch gemeinnützige Vereine genutzt werden, bestehen auch Fördermöglichkeiten durch die Alternativenergieförderung 2021/2022.


Zuständige Stelle/Wo kann die Förderung beantragt werden?

https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen#search=Alternativenergief%C3%B6rderung

Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 8 – Umwelt, Energie und Naturschutz, UA Energie


COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen


Ebenso können Unternehmen eine 14%ige Covid 19 Prämie bezugnehmend auf die Investitionskosten, über die AWS bis voraussichtlich 28.02.2021 beantragen. Es ist geplant die Covid19-Investitionsprämie bis 31.05.2021 zu verlängern.


Zuständige Stellen/Wo kann die Förderung beantragt werden?

https://www.aws.at/

Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH