Studentenförderung


Ziel der Förderung

Die Förderung für die Studierenden ist eine freiwillige Leistung der Marktgemeinde Steinfeld, wobei hierfür kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Zuschusses besteht.

Ziel der Förderung ist es, der Abwanderung entgegen zu wirken und den Studierenden, die ihren Hauptwohnsitz in Steinfeld haben,  eine finanzielle Unterstützung zu gewährleisten.

Gegenstand und Höhe der Förderung

Die Marktgemeinde Steinfeld fördert Studenten und Studentinnen, welche eine Universität, Fachhochschule oder Pädagogische Hochschule besuchen und ihren Hauptwohnsitz während des jeweiligen Semesters in der Gemeinde beibehalten. Die Förderhöhe beträgt pro Studienjahr 500.- €.

Begünstigter Personenkreis

Anspruchsberechtigt sind alle inskribierten Vollzeitstudierenden, die in der Marktgemeinde Steinfeld ihren Hauptwohnsitz bestreiten. Der Hauptwohnsitz muss dauerhaft während des geförderten Zeitraumes in der Gemeinde sein. Gefördert werden Studierende im ersten Bildungsweg sowie Studierende im zweiten Bildungsweg bis zum Erreichen des 30. Lebensjahres. 

Beantragung

Der/die Studierende beantragt die Förderung mittels des hierfür vorgefertigten Formulars schriftlich bei der Marktgemeinde Steinfeld.

Fristen:

  • Für das gesamte Studienjahr nach Abschluss des Sommersemesters (ab Juli 2021)
     
     Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen
     
     
  • Inskriptionsbestätigung


Die Bestätigung des dauerhaften Hauptwohnsitzes für den beantragten Zeitraum wird seitens der Gemeinde vorgenommen. Die Auszahlung des Förderbetrages wird nach positiver Prüfung der eingereichten Unterlagen in bar oder auf ein bekannt zu gebendes Konto nach Abschluss des Studienjahres angewiesen.

Finanzrahmen

Das Budget zur Durchführung des Förderprogrammes ist im jeweiligen Haushaltsvoranschlag der Marktgemeinde Steinfeld bereit zu stellen.

Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt mit Beschluss des Gemeinderates in der Sitzung vom 16.03.2023 in Kraft.



Formular Studentenförderung