Kärntner Heizzuschuss 2023/24

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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Auch in diesem Jahr gewährt das Land Kärnten wieder den sogenannten „Heizzuschuss“ als Unterstützung für Kärntens Haushalte.


Die Antragstellung auf finanzielle Unterstützung im Rahmen des Heizzuschusses ist vom 02. Oktober 2023 bis einschließlich 29.03.2024 möglich. 


Einkommensgrenzen für den großen Heizzuschuss 2023 / 2024:

  • Alleinstehende - 1.160 Euro netto,
  • Zwei- Personen-Haushalte - 1.680 Euro netto.

Einkommensgrenzen für den kleinen Heizzuschuss 2023 / 2024:

  • Alleinstehende - 1.360 Euro netto,
  • Zwei-Personen-Haushalte - 1.880 Euro netto.

Für jede weitere Person, die im gemeinsamen Haushalt lebt, wird ein Zuschlag von 310 Euro bei den Einkommensgrenzen berücksichtigt (dies gilt sowohl für den kleinen als auch für den großen Heizzuschuss).


Für weitere Fragen und Informationen können Sie sich gerne am Gemeindeamt melden!


Heizzuschuss_2023-2024_Antragsformular.pdf herunterladen (0.2 MB)

Kärntner_HeizzuschussVO_2023_-_Richtlinien.pdf herunterladen (0.72 MB)

04.10.2023