bewilligungsfreies und mitteilungsfreies Bauvorhaben (§ 2 K-BO)

Bewilligungsfreie und mitteilungsfreie Bauvorhaben sind beispielsweise Blitzschutzanlagen, Springbrunnen bis zu 3,50 m Höhe. Diese Bauvorhaben unterliegen nicht der K-BO. Sämtliche bewilligungsfreie und mitteilungsfreie Bauvorhaben finden Sie im § 2 Kärntner Bauordnung. 

abrufbar unter:https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrK&Gesetzesnummer=10000201