• Hauptinhalt: Kurztaste 1
  • Hauptnavigation: Kurztaste 2
  • Metanavigation: Kurztaste 3
  • Suche: Kurztaste 4

Wappen von Steinfeld

+43 (0) 4717/301
steinfeld@ktn.gde.at

  • Unsere Gemeinde
    • Abteilungen
    • APG Netzraum Kärnten
      • APG Informationen
      • Der Bürgermeister informiert
    • Aktuelles
    • Amtstafel
      • elektronische Amtstafel
    • Mitarbeiter
    • Über die Gemeinde
      • Steinfelder G'wand
      • Steinfeld Geschichte
      • Zahlen & Fakten
      • Ehrenbürger & Ehrungen
    • Verordnungen | RIS
    • Bürgeranliegen
    • Ortsplan
    • Amtssignatur
    • Kontakt
    • Wetter
  • Bürgerservice
    • Amtswege
    • Bauen & Wohnen
      • Bauvorhaben, Bauverfahren
        • bewilligungsfreies und mitteilungsfreies Bauvorhaben (§ 2 K-BO)
        • bewilligungsfreies, aber mitteilungspflichtiges Bauvorhaben (§ 7 K-BO)
        • bewilligungspflichtiges Bauvorhaben (§ 6 K-BO)
      • EEDIII Richtlinie
      • Flächenwidmungsplan Theurl 2
      • Wohnen am Park
      • Energie, Förderungen, KEM KLAR!
        • Impulsförderung
        • KEM KLAR!
        • Fördermöglichkeiten Photovoltaikanlagen
      • Örtliches Entwicklungskonzept Steinfeld
      • Raumordnung Flächenwidmungsplan
      • Teilbebauungsplan Baulandmodell
      • textlicher Bebauungsplan vom 10.11.2015
      • Wohnsitz An/Abmeldung
    • Familie & Soziales
      • Dorfservice
      • Familienfreundliche Gemeinde
      • Kindertagesstätte Baumhaus
      • Altenwohnheim "Haus Steinfeld"
      • Tagesstätte 4 Jahreszeiten
    • Land & Forstwirtschaft
      • Bienenförderung
      • Zuchttierförderung
    • Kirche & Religion
    • Kindergarten Steinfeld
      • Bildergalerie
      • Informationen
      • Kindergartenteam
      • Speisepläne
    • Schule & Bildung
      • Europavolksschule Steinfeld
    • Müll und Abfallwirtschaft
    • Müllkalender
    • Abgaben, Steuern und Tarife
    • Bibliothek Steinfeld
    • ID Austria
    • Jobportal
      • Baugewerbe
      • Dienstleistungen
      • Elektrobranche
      • Holzbranche
      • Tourismus
    • Formulare
    • Förderungen
    • Mitteilungsblatt Steinfeld
    • Sprechstunden
    • Zuständigkeiten
  • Steinfeld(er)leben
    • Ärzte A-Z
    • Gastronomiebetriebe A-Z
    • Freizeiteinrichtungen A-Z
    • Unterkünfte
      • A-Z
      • Branchen
    • Veranstaltungen
    • Vereine & Kultur
      • A-Z
      • Kulturtage
        • Kulturtage 2022
        • Kulturtage 2023
        • Kulturtage 2024
        • Kulturtage 2025
      • Branchen
    • Wirtschaft
      • A-Z
      • Branchen
  • Politik
    • Bürgermeister
    • Gemeindevorstand
    • Gemeinderat
    • Gemeinderatssitzungen
    • Ausschüsse
Radlacher_Brücke

Wappen von Steinfeld

Marktgemeinde
Steinfeld

  • Bürgerservice
    • Amtswege
    •   Bauen & Wohnen
      •   Bauvorhaben, Bauverfahren
        • bewilligungsfreies und mitteilungsfreies Bauvorhaben (§ 2 K-BO)
        • bewilligungsfreies, aber mitteilungspflichtiges Bauvorhaben (§ 7 K-BO)
        • bewilligungspflichtiges Bauvorhaben (§ 6 K-BO)
      • EEDIII Richtlinie
      • Flächenwidmungsplan Theurl 2
      • Wohnen am Park
      •   Energie, Förderungen, KEM KLAR!
        • Impulsförderung
        • KEM KLAR!
        • Fördermöglichkeiten Photovoltaikanlagen
      • Örtliches Entwicklungskonzept Steinfeld
      • Raumordnung Flächenwidmungsplan
      • Teilbebauungsplan Baulandmodell
      • textlicher Bebauungsplan vom 10.11.2015
      • Wohnsitz An/Abmeldung
    •   Familie & Soziales
      • Dorfservice
      • Familienfreundliche Gemeinde
      • Kindertagesstätte Baumhaus
      • Altenwohnheim "Haus Steinfeld"
      • Tagesstätte 4 Jahreszeiten
    •   Land & Forstwirtschaft
      • Bienenförderung
      • Zuchttierförderung
    • Kirche & Religion
    •   Kindergarten Steinfeld
      • Bildergalerie
      • Informationen
      • Kindergartenteam
      • Speisepläne
    •   Schule & Bildung
      • Europavolksschule Steinfeld
    • Müll und Abfallwirtschaft
    • Müllkalender
    • Abgaben, Steuern und Tarife
    • Bibliothek Steinfeld
    • ID Austria
    •   Jobportal
      • Baugewerbe
      • Dienstleistungen
      • Elektrobranche
      • Holzbranche
      • Tourismus
    • Formulare
    • Förderungen
    • Mitteilungsblatt Steinfeld
    • Sprechstunden
    • Zuständigkeiten

EU-Bürger* und Schweizer – Allgemeines zum Aufenthalt in Österreich

Allgemeine Informationen

* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.  

EU-Bürgerinnen/EU-Bürger genießen Visumsfreiheit und haben das Recht auf Aufenthalt in Österreich für einen Zeitraum von drei Monaten. Dieses Recht besteht unabhängig von einer wirtschaftlichen Tätigkeit.

EU-Bürgerinnen/EU-Bürger sind unionsrechtlich zum Aufenthalt in Österreich für mehr als drei Monate berechtigt, wenn sie

  • in Österreich Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer oder Selbstständige sind oder
  • für sich und ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, sodass sie während ihres Aufenthalts weder Sozialhilfeleistungen noch die Ausgleichszulage in Anspruch nehmen müssen oder
  • als Hauptzweck ihres Aufenthalts eine Ausbildung einschließlich einer Berufsausbildung an einer öffentlichen Schule oder einer rechtlich anerkannten Privatschule oder Bildungseinrichtung absolvieren und für sich und ihre Familienangehörigen über eine ausreichende Krankenversicherung und ausreichende Existenzmittel verfügen.

EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die unionsrechtlich zum Aufenthalt in Österreich für mehr als drei Monate berechtigt sind, müssen dies, wenn sie sich länger als drei Monate in Österreich aufhalten, der Niederlassungsbehörde anzeigen. Als Dokumentation ihres unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts erhalten sie auf Antrag eine "Anmeldebescheinigung". Ein entsprechender Antrag muss binnen vier Monaten ab der Einreise nach Österreich gestellt werden. Nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich erhalten sie auf Antrag eine "Bescheinigung des Daueraufenthalts". Sie können sich zudem einen Lichtbildausweis für EWR-Bürger (der auch als Identitätsdokument gilt) ausstellen lassen.

Hinweis:

Alle Personen, die in Österreich Unterkunft nehmen unterliegen der Meldeverpflichtung nach dem Meldegesetz. Wer in Österreich Unterkunft nimmt oder eine Unterkunft aufgibt, ist daher zur An- und Abmeldung bei der zuständigen Meldebehörde verpflichtet.

Für unionsrechtlich aufenthaltsberechtigte EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die sich bereits vor dem 1. Jänner 2006 rechtmäßig in Österreich niedergelassen haben und nach dem Meldegesetz gemeldet sind, gilt die aufrechte Meldung als Anmeldebescheinigung.

Es besteht keine allgemeine Verpflichtung, ständig ein Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) mitzuführen. Die Mitnahme eines Identitätsnachweises ist jedoch empfehlenswert, da Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Polizei) unter bestimmten Umständen (z.B. im Zusammenhang mit möglichen Straftaten, Verwaltungsübertretungen, dringendem Verdacht einer fehlendenden Aufenthaltsberechtigung) zur Feststellung der Identität ermächtigt sind. Beim Betreten auf frischer Tat ist auch eine Festnahme zur Identitätsfeststellung möglich. Dabei handelt es sich um einen Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, der mit einer Maßnahmenbeschwerde binnen sechs Wochen vor dem jeweiligen Landesverwaltungsgericht bekämpft werden könnte.

Rechtsgrundlagen

  •  Fremdenpolizeigesetz (FPG)
  • § 9 Abs 3, §§ 51, 53 und 53a Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)
Letzte Aktualisierung: 08.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

Logos vom Land Kärnten

Kontakt

Marktgemeinde Steinfeld
Hauptplatz 1
9754 Steinfeld


+43 (0) 4717/301
+43 (0) 4717/301 3
steinfeld@ktn.gde.at

Amtsstunden

Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12:00 Uhr und
13.30  bis 17:00 Uhr


Freitag
8.00 bis 12:00 Uhr

Parteienverkehr

Montag bis Freitag
08:00 - 12:00 Uhr


Dienstag
 15:00 - 17:00 Uhr  

GEM2GO

Smartphone mit GEM2GO App

Logo von der Energiezukunft Kelag

SitemapImpressumDatenschutzBarrierefreiheit

Grafische Version| Hoher Kontrast| Nur Text