• Hauptinhalt: Kurztaste 1
  • Hauptnavigation: Kurztaste 2
  • Metanavigation: Kurztaste 3
  • Suche: Kurztaste 4

Wappen von Steinfeld

+43 (0) 4717/301
steinfeld@ktn.gde.at

  • Unsere Gemeinde
    • Abteilungen
    • APG Netzraum Kärnten
      • APG Informationen
      • Der Bürgermeister informiert
    • Aktuelles
    • Amtstafel
      • elektronische Amtstafel
    • Mitarbeiter
    • Über die Gemeinde
      • Steinfelder G'wand
      • Steinfeld Geschichte
      • Zahlen & Fakten
      • Ehrenbürger & Ehrungen
    • Verordnungen | RIS
    • Bürgeranliegen
    • Ortsplan
    • Amtssignatur
    • Kontakt
    • Wetter
  • Bürgerservice
    • Amtswege
    • Bauen & Wohnen
      • Bauvorhaben, Bauverfahren
        • bewilligungsfreies und mitteilungsfreies Bauvorhaben (§ 2 K-BO)
        • bewilligungsfreies, aber mitteilungspflichtiges Bauvorhaben (§ 7 K-BO)
        • bewilligungspflichtiges Bauvorhaben (§ 6 K-BO)
      • EEDIII Richtlinie
      • Flächenwidmungsplan Theurl 2
      • Wohnen am Park
      • Energie, Förderungen, KEM KLAR!
        • Impulsförderung
        • KEM KLAR!
        • Fördermöglichkeiten Photovoltaikanlagen
      • Örtliches Entwicklungskonzept Steinfeld
      • Raumordnung Flächenwidmungsplan
      • Teilbebauungsplan Baulandmodell
      • textlicher Bebauungsplan vom 10.11.2015
      • Wohnsitz An/Abmeldung
    • Familie & Soziales
      • Dorfservice
      • Familienfreundliche Gemeinde
      • Kindertagesstätte Baumhaus
      • Altenwohnheim "Haus Steinfeld"
      • Tagesstätte 4 Jahreszeiten
    • Land & Forstwirtschaft
      • Bienenförderung
      • Zuchttierförderung
    • Kirche & Religion
    • Kindergarten Steinfeld
      • Bildergalerie
      • Informationen
      • Kindergartenteam
      • Speisepläne
    • Schule & Bildung
      • Europavolksschule Steinfeld
    • Müll und Abfallwirtschaft
    • Müllkalender
    • Abgaben, Steuern und Tarife
    • Bibliothek Steinfeld
    • ID Austria
    • Jobportal
      • Baugewerbe
      • Dienstleistungen
      • Elektrobranche
      • Holzbranche
      • Tourismus
    • Formulare
    • Förderungen
    • Mitteilungsblatt Steinfeld
    • Sprechstunden
    • Zuständigkeiten
  • Steinfeld(er)leben
    • Ärzte A-Z
    • Gastronomiebetriebe A-Z
    • Freizeiteinrichtungen A-Z
    • Unterkünfte
      • A-Z
      • Branchen
    • Veranstaltungen
    • Vereine & Kultur
      • A-Z
      • Kulturtage
        • Kulturtage 2022
        • Kulturtage 2023
        • Kulturtage 2024
        • Kulturtage 2025
      • Branchen
    • Wirtschaft
      • A-Z
      • Branchen
  • Politik
    • Bürgermeister
    • Gemeindevorstand
    • Gemeinderat
    • Gemeinderatssitzungen
    • Ausschüsse
Radlacher_Brücke

Wappen von Steinfeld

Marktgemeinde
Steinfeld

  • Bürgerservice
    • Amtswege
    •   Bauen & Wohnen
      •   Bauvorhaben, Bauverfahren
        • bewilligungsfreies und mitteilungsfreies Bauvorhaben (§ 2 K-BO)
        • bewilligungsfreies, aber mitteilungspflichtiges Bauvorhaben (§ 7 K-BO)
        • bewilligungspflichtiges Bauvorhaben (§ 6 K-BO)
      • EEDIII Richtlinie
      • Flächenwidmungsplan Theurl 2
      • Wohnen am Park
      •   Energie, Förderungen, KEM KLAR!
        • Impulsförderung
        • KEM KLAR!
        • Fördermöglichkeiten Photovoltaikanlagen
      • Örtliches Entwicklungskonzept Steinfeld
      • Raumordnung Flächenwidmungsplan
      • Teilbebauungsplan Baulandmodell
      • textlicher Bebauungsplan vom 10.11.2015
      • Wohnsitz An/Abmeldung
    •   Familie & Soziales
      • Dorfservice
      • Familienfreundliche Gemeinde
      • Kindertagesstätte Baumhaus
      • Altenwohnheim "Haus Steinfeld"
      • Tagesstätte 4 Jahreszeiten
    •   Land & Forstwirtschaft
      • Bienenförderung
      • Zuchttierförderung
    • Kirche & Religion
    •   Kindergarten Steinfeld
      • Bildergalerie
      • Informationen
      • Kindergartenteam
      • Speisepläne
    •   Schule & Bildung
      • Europavolksschule Steinfeld
    • Müll und Abfallwirtschaft
    • Müllkalender
    • Abgaben, Steuern und Tarife
    • Bibliothek Steinfeld
    • ID Austria
    •   Jobportal
      • Baugewerbe
      • Dienstleistungen
      • Elektrobranche
      • Holzbranche
      • Tourismus
    • Formulare
    • Förderungen
    • Mitteilungsblatt Steinfeld
    • Sprechstunden
    • Zuständigkeiten

Rechtliche Auswirkungen der Heirat − Pflichten in der Ehe

Durch eine Heirat entstehen besondere Rechte und Pflichten zwischen den Ehegatten, die in nicht ehelichen Lebensgemeinschaften nicht bestehen.

Unter anderem entstehen die Verpflichtungen

  • zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft, besonders zum gemeinsamen Wohnen,
  • zur Treue,
  • zur "anständigen Begegnung" und
  • zur Leistung von gegenseitigem Beistand.

Die Verpflichtungen zur ehelichen Lebensgemeinschaft können gerichtlich eingeklagt werden (etwa durch eine Klage auf Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft). Sie können jedoch rechtlich nicht mit Zwangsvollstreckung (Exekution) durchgesetzt werden. Die Verletzung dieser Pflichten kann aber als Scheidungsgrund relevant sein. Im Falle einer streitigen Scheidung kann es bei der Frage nach dem Verschulden eine Rolle spielen, ob ein Ehegatte diese "Verpflichtungen" erfüllt hat oder nicht.

Gemeinsames Wohnen − "Gesonderte Wohnungnahme"

Grundsätzlich sind Ehegatten verpflichtet, gemeinsam zu wohnen. Zieht einer der Ehegatten gegen den Willen des anderen Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung aus, kann ihr/ihm dies bei einer streitigen Scheidung vorgeworfen werden.

Ist das Zusammenleben mit dem anderen Ehegatten jedoch unzumutbar, insbesondere wegen körperlicher Bedrohung, kann ein Ehegatte vorübergehend in eine getrennte Wohnung ziehen. Das ist auch aus wichtigen persönlichen Gründen möglich (z.B. für die Pflege einer/eines Angehörigen, die/der weiter weg lebt). Um negative Folgen bei einer eventuell folgenden streitigen Scheidung auszuschließen, kann ein entsprechender Feststellungsantrag bei Gericht gestellt werden. Das Gericht stellt in einem Außerstreitverfahren fest, ob der Auszug des einen Ehegatten, das Verlangen auf vorübergehende Verlegung der gemeinsamen Wohnung oder die Weigerung mitzuziehen rechtmäßig war oder ist. Gibt es eine entsprechende Entscheidung des Gerichts, kann der Auszug der Ehegattin/dem Ehegatten bei einer streitigen Scheidung nicht mehr vorgeworfen werden.

Unterhalt

Führt ein Ehegatte den Haushalt alleine, hat sie/er Anspruch auf Unterhalt. Auf Verlangen muss dieser Unterhalt ganz oder zum Teil in Geld geleistet werden. Ausnahme: Den Ehegatten steht nur wenig Geld zur Verfügung.

Kann ein Ehegatte, z.B. aus gesundheitlichen Gründen, keiner Erwerbstätigkeit nachgehen oder den Haushalt führen, so hat sie/er einen Unterhaltsanspruch. 

Wird der gemeinsame Haushalt aufgehoben, besteht der Anspruch auf Unterhalt gegenüber der Ehegattin/dem Ehegatten grundsätzlich weiter.

Abhängig von der Art der Scheidung (einvernehmlich, streitig) kann auch die geschiedene Ehepartnerin/der geschiedene Ehepartner gegebenenfalls Anspruch auf Unterhaltszahlung gegenüber der anderen Ehepartnerin/dem anderen Ehepartner haben.

Haushalt, Kindererziehung und Erwerb

Haushalt, Kindererziehung und Erwerbstätigkeit sollen dem Gesetz nach einvernehmlich so unter den Ehegatten aufgeteilt werden, dass die jeweils geleisteten Beiträge ausgewogen sind. Besonders die jeweilige berufliche Belastung soll beachtet werden. Haben sie Kinder, so sollen sie dabei auch deren Wohl berücksichtigen. 

Grundsätzlich müssen also beide Ehegatten ihren Beitrag im Haushalt leisten. Eine Ausnahme besteht dann, wenn nur eine/einer der beiden erwerbstätig ist. In diesem Fall ist es möglich, dass eine/einer von beiden alleine den Haushalt führt. 

Im Falle eines gewichtigen Wunsches eines Ehegatten (z.B. nach Aufnahme einer Erwerbstätigkeit) sollte die eheliche Lebensgemeinschaft einvernehmlich neu gestaltet werden.

Ein Ehegatte muss grundsätzlich im Erwerb des anderen mitwirken, wenn 

  • es zumutbar ist, 
  • es nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten üblich ist und
  • sie nichts anderes vereinbart haben.

Wirkt ein Ehegatte im Erwerb der/des anderen mit, hat sie/er allerdings Anspruch auf angemessene Abgeltung ihrer/seiner Mitwirkung. Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach der Art und Dauer der Leistungen. Die gesamten Lebensverhältnisse der Ehegatten, besonders auch die gewährten Unterhaltsleistungen, müssen dabei angemessen berücksichtigt werden.

Obsorge

Auch bei der Obsorge für Stiefkinder müssen Ehegatten einander beistehen. Soweit es die Umstände erfordern, vertritt der Stiefelternteil den Elternteil auch in den Obsorgeangelegenheiten des täglichen Lebens.

Namensrecht

Bei einer Heirat gibt es die Möglichkeit, einen gemeinsamen Familiennamen zu bestimmen, einen Doppelnamen anzunehmen oder getrennte Familiennamen beizubehalten.

Eigentum

Im österreichischen (Ehe-)Recht gilt der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung. Das bedeutet, dass jeder Ehegatte das vor und während der Ehe erworbene Eigentum behält. Auch nach einer Scheidung bleibt die Ehegattin/der Ehegatte Eigentümerin/Eigentümer des Vermögens, das sie/er in die Ehe eingebracht und/oder während der Ehe erworben hat; das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse sind aber (auf Antrag) aufzuteilen. In einem Ehevertrag kann allerdings eine Gütergemeinschaft vereinbart werden.

Weiterführende Links

  • Streitige Scheidung
  • Haftung für fremde Schulden
  • Unterhalt
  • Obsorge
  • Namensänderung im Zusammenhang mit einer Eheschließung
  • Ehegüterrecht

Rechtsgrundlagen

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
  • Vorheriges Thema
    Hochzeitsjubiläen
  • Nächstes Thema
    Namensänderung

Logos vom Land Kärnten

Kontakt

Marktgemeinde Steinfeld
Hauptplatz 1
9754 Steinfeld


+43 (0) 4717/301
+43 (0) 4717/301 3
steinfeld@ktn.gde.at

Amtsstunden

Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12:00 Uhr und
13.30  bis 17:00 Uhr


Freitag
8.00 bis 12:00 Uhr

Parteienverkehr

Montag bis Freitag
08:00 - 12:00 Uhr


Dienstag
 15:00 - 17:00 Uhr  

GEM2GO

Smartphone mit GEM2GO App

Logo von der Energiezukunft Kelag

SitemapImpressumDatenschutzBarrierefreiheit

Grafische Version| Hoher Kontrast| Nur Text