Urlaub für pflegende Angehörige

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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Mit dem Angebot „Urlaub für pflegende Angehörige“ sollen Personen, die eine/n pflegebedürftige/n Verwandte/n zu Hause betreuen und pflegen, von der Pflegearbeit entlastet werden. Ziel dieses Angebotes ist, körperliche und seelische Regeneration zu ermöglichen und Weiterbildungsmaßnahmen für die häusliche Pflegetätigkeit in Form von Vorträgen anzubieten. Die Unterbringung und Verköstigung auf Vollpension-Basis der pflegenden Angehörigen erfolgt zu diesem Zweck in einer vom Amt der Kärntner Landesregierung ausgewählten Kureinrichtung.

Alle Urlaubsaufenthalte finden im Gesundheitshotel Bad Bleiberg statt.


Folgende Unterlagen sind beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 5 einzureichen:

- ausgefüllter Antrag „Urlaub für pflegende Angehörige“

- letztgültiger Pflegegeldbescheid in Kopie

- Meldezettel der/des Antragstellers/in und der/des pflegebedürftigen Verwandten (nicht älter als sechs Monate) oder gemeindeamtliche Bestätigung

- Kopie der letzten drei Monatsabrechnungen allfällig in Anspruch genommener mobiler sozialer Dienste


Einsendeschluss ist der 08. März 2024!


Weitere Informationen finden Sie hier: 


Urlaub_für_pflegende_Angehörige_Richtlinien_FJ24.pdf herunterladen (0.21 MB)

Antrag_Urlaub_ab_FJ_2024.pdf herunterladen (0.3 MB)

Info_Urlaub...FJ_24.pdf herunterladen (0.24 MB)


Ansonsten können Sie sich gerne am Gemeindeamt unter 04717 301 informieren!

31.01.2024