• Hauptinhalt: Kurztaste 1
  • Hauptnavigation: Kurztaste 2
  • Metanavigation: Kurztaste 3
  • Suche: Kurztaste 4

Wappen von Steinfeld

+43 (0) 4717/301
steinfeld@ktn.gde.at

  • Unsere Gemeinde
    • Abteilungen
    • APG Netzraum Kärnten
      • APG Informationen
      • Der Bürgermeister informiert
    • Aktuelles
    • Amtstafel
      • elektronische Amtstafel
    • Mitarbeiter
    • Über die Gemeinde
      • Steinfelder G'wand
      • Steinfeld Geschichte
      • Zahlen & Fakten
      • Ehrenbürger & Ehrungen
    • Verordnungen | RIS
    • Bürgeranliegen
    • Ortsplan
    • Amtssignatur
    • Kontakt
  • Bürgerservice
    • Amtswege
    • Bauen & Wohnen
      • Bauvorhaben, Bauverfahren
        • bewilligungsfreies und mitteilungsfreies Bauvorhaben (§ 2 K-BO)
        • bewilligungsfreies, aber mitteilungspflichtiges Bauvorhaben (§ 7 K-BO)
        • bewilligungspflichtiges Bauvorhaben (§ 6 K-BO)
      • EEDIII Richtlinie
      • Flächenwidmungsplan Theurl 2
      • Wohnen am Park
      • Energie, Förderungen, KEM KLAR!
        • Impulsförderung
        • KEM KLAR!
        • Fördermöglichkeiten Photovoltaikanlagen
      • Örtliches Entwicklungskonzept Steinfeld
      • Raumordnung Flächenwidmungsplan
      • Teilbebauungsplan Baulandmodell
      • textlicher Bebauungsplan vom 10.11.2015
      • Wohnsitz An/Abmeldung
    • Familie & Soziales
      • Dorfservice
      • Familienfreundliche Gemeinde
      • Kindertagesstätte Baumhaus
      • Altenwohnheim "Haus Steinfeld"
      • Tagesstätte 4 Jahreszeiten
    • Land & Forstwirtschaft
      • Bienenförderung
      • Zuchttierförderung
    • Kirche & Religion
    • Kindergarten Steinfeld
      • Bildergalerie
      • Informationen
      • Kindergartenteam
      • Speisepläne
    • Schule & Bildung
      • Europavolksschule Steinfeld
    • Müll und Abfallwirtschaft
    • Müllkalender
    • Abgaben, Steuern und Tarife
    • Bibliothek Steinfeld
    • ID Austria
    • Jobportal
      • Baugewerbe
      • Dienstleistungen
      • Elektrobranche
      • Holzbranche
      • Tourismus
    • Formulare
    • Förderungen
    • Mitteilungsblatt Steinfeld
    • Sprechstunden
    • Zuständigkeiten
  • Steinfeld(er)leben
    • Ärzte A-Z
    • Gastronomiebetriebe A-Z
    • Freizeiteinrichtungen A-Z
    • Unterkünfte
      • A-Z
      • Branchen
    • Veranstaltungen
    • Vereine & Kultur
      • A-Z
      • Kulturtage
        • Kulturtage 2022
        • Kulturtage 2023
        • Kulturtage 2024
        • Kulturtage 2025
      • Branchen
    • Wirtschaft
      • A-Z
      • Branchen
  • Politik
    • Bürgermeister
    • Gemeindevorstand
    • Gemeinderat
    • Gemeinderatssitzungen
    • Ausschüsse
Radlacher_Brücke

Wappen von Steinfeld

Marktgemeinde
Steinfeld

  • Bürgerservice
    • Amtswege
    •   Bauen & Wohnen
      •   Bauvorhaben, Bauverfahren
        • bewilligungsfreies und mitteilungsfreies Bauvorhaben (§ 2 K-BO)
        • bewilligungsfreies, aber mitteilungspflichtiges Bauvorhaben (§ 7 K-BO)
        • bewilligungspflichtiges Bauvorhaben (§ 6 K-BO)
      • EEDIII Richtlinie
      • Flächenwidmungsplan Theurl 2
      • Wohnen am Park
      •   Energie, Förderungen, KEM KLAR!
        • Impulsförderung
        • KEM KLAR!
        • Fördermöglichkeiten Photovoltaikanlagen
      • Örtliches Entwicklungskonzept Steinfeld
      • Raumordnung Flächenwidmungsplan
      • Teilbebauungsplan Baulandmodell
      • textlicher Bebauungsplan vom 10.11.2015
      • Wohnsitz An/Abmeldung
    •   Familie & Soziales
      • Dorfservice
      • Familienfreundliche Gemeinde
      • Kindertagesstätte Baumhaus
      • Altenwohnheim "Haus Steinfeld"
      • Tagesstätte 4 Jahreszeiten
    •   Land & Forstwirtschaft
      • Bienenförderung
      • Zuchttierförderung
    • Kirche & Religion
    •   Kindergarten Steinfeld
      • Bildergalerie
      • Informationen
      • Kindergartenteam
      • Speisepläne
    •   Schule & Bildung
      • Europavolksschule Steinfeld
    • Müll und Abfallwirtschaft
    • Müllkalender
    • Abgaben, Steuern und Tarife
    • Bibliothek Steinfeld
    • ID Austria
    •   Jobportal
      • Baugewerbe
      • Dienstleistungen
      • Elektrobranche
      • Holzbranche
      • Tourismus
    • Formulare
    • Förderungen
    • Mitteilungsblatt Steinfeld
    • Sprechstunden
    • Zuständigkeiten

Landtagswahlen

Allgemeines zu Landtagswahlen

In Österreich werden die Landtage gemäß den Wahlgrundsätzen und dem Verhältniswahlrecht gewählt.

Die Zahl der Abgeordneten ist in den Landesverfassungen festgelegt und richtet sich nach der jeweiligen Einwohnerzahl des betreffenden Landes. Die Gesetzgebungsperiode ist nicht in allen Ländern gleich; sie beträgt in acht Bundesländern fünf Jahre und in Oberösterreich sechs Jahre.

Es besteht keine Wahlpflicht!

Aktive Wahlberechtigung

Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind

  • alle österreichischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürger,
  • die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, und
  • grundsätzlich ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland haben.

Im Burgenland genügt, wenn dort kein Hauptwohnsitz vorliegt, unter bestimmten Voraussetzungen das Vorhandensein eines ("qualifizierten") Wohnsitzes. Als Wohnsitz gilt in diesem Fall ein Ort, an dem sich die wahlberechtigte Person in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diesen zu ihrem wirtschaftlichen, beruflichen, familiären oder gesellschaftlichen Lebensmittelpunkt zu machen. Zumindest zwei dieser Kriterien müssen erfüllt sein. Die Voraussetzungen für einen solchen Wohnsitz sind jedenfalls dann nicht erfüllt, wenn der Aufenthalt nur Erholungs-, Kur- oder Urlaubszwecken dient oder aus anderen Gründen offensichtlich nur vorübergehend ist sowie wenn die Person in der Gemeinde nicht nach melderechtlichen Vorschriften gemeldet ist.

In Niederösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg ist es grundsätzlich auch möglich, als Auslandsösterreicherin/Auslandsösterreicher wahlberechtigt zu sein, wenn vor der Verlegung des (Haupt-)Wohnsitzes ins Ausland der (Haupt-)Wohnsitz im betreffenden Bundesland war.

Informationen bezüglich des aktiven Wahlrechts finden sich auf den Seiten der jeweiligen Landesregierung.

An einer Wahl können nur Wahlberechtigte, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind, teilnehmen.

In das Wählerverzeichnis kann Einsicht genommen oder dagegen Einspruch erhoben werden. Mehr dazu findet sich unter "Erfassung der Wahlberechtigten (Wählerevidenz, Wählerverzeichnis)".

Die Stimmabgabe bei Wahlen auf Landesebene ist auch mit einer Wahlkarte möglich (in jenen Wahllokalen im Landesgebiet, die Wahlkarten entgegennehmen, oder mittels Briefwahl auch außerhalb der Landesgrenzen). Bei Bedarf kann der Besuch durch die besondere Wahlbehörde angefordert werden.

Fristen und Verfahrensabläufe bei der Beantragung von Wahlkarten können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sein. Über Details hierzu informiert die Landeswahlbehörde des jeweiligen Bundeslandes.

Passive Wahlberechtigung

Passiv wahlberechtigt, d.h. zu einer Kandidatur berechtigt, sind

  • alle österreichischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürger,
  • die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und
  • grundsätzlich in einer Gemeinde des jeweiligen Bundeslandes ihren Hauptwohnsitz haben.

In manchen Bundesländern (z.B. Burgenland) ist wie beim aktiven Wahlrecht unter bestimmten Voraussetzungen das Vorhandensein eines qualifizierten Wohnsitzes ausreichend. Informationen bezüglich des passiven Wahlrechts finden sich auf den Seiten der jeweiligen Landesregierung.

Weiterführende Links

Informationen der Landesregierungen

Letzte Aktualisierung: 13.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Vorheriges Thema
    Gemeinderatswahlen und Bürgermeisterwahlen
  • Nächstes Thema
    Nationalratswahlen

Logos vom Land Kärnten

Kontakt

Marktgemeinde Steinfeld
Hauptplatz 1
9754 Steinfeld


+43 (0) 4717/301
+43 (0) 4717/301 3
steinfeld@ktn.gde.at

Amtsstunden

Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12:00 Uhr und
13.30  bis 17:00 Uhr


Freitag
8.00 bis 12:00 Uhr

Parteienverkehr

Montag bis Freitag
08:00 - 12:00 Uhr


Dienstag
 15:00 - 17:00 Uhr  

GEM2GO

Smartphone mit GEM2GO App

Logo von der Energiezukunft Kelag

SitemapImpressumDatenschutzBarrierefreiheit

Grafische Version| Hoher Kontrast| Nur Text