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Nebenkosten beim Wohnungs- und Grundstückskauf

Achtung:

Diese Regelungen gelten für alle Käuferinnen/Käufer von Grundstücken bzw. Wohnungen in Österreich.

Finanzen prüfen

Um die Ausgaben für das Wohnen als Anteil am Haushaltsbudget einzuschätzen, orientieren Sie sich an der Faustregel, wonach die Wohnung nicht mehr als ein Drittel des Nettoeinkommens kosten sollte.

Maklerprovision

Für die Vermittlung eines Kaufvertrags müssen sowohl die Käuferin/der Käufer als auch die Verkäuferin/der Verkäufer der Wohnung bzw. des Grundstücks eine Provision bezahlen, die verhandelbar ist. Die maximale Provision berechnet sich abhängig vom Kaufpreis, die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 20 Prozent ist noch hinzuzurechnen:

Wert
Provision
bis 36.336,42 Euro vier Prozent des Wertes
36.336,43 Euro bis 48.448,51 Euro 1.453,46 Euro
ab 48.448,52 Euro drei Prozent des Wertes

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer beträgt grundsätzlich 3,5 Prozent vom Kaufpreis. In bestimmten Fällen kann die Bemessungsgrundlage von diesem abweichen (z.B. bei unentgeltlichen Erwerben oder innerhalb der Familie).

Grundbuchsgebühr

Für die Eintragung des Wohnungseigentumsrechts ins Grundbuch (Verbücherung) ist eine Gebühr von 1,1 Prozent des Kaufpreises zu entrichten. Sollten Sie das Kaufobjekt durch eine Hypothek belasten, fallen nochmals 1,2 Prozent vom Wert des Pfandrechts für dessen Eintragung an. Hinzu kommt die Eingabengebühr von 81 Euro. Etwaige Bearbeitungsentgelte für den Kredit werden durch das jeweilige Kreditinstitut nach dessen Tarifen verrechnet.

Anwalts- oder Notarskosten

Da in der Regel der Kaufvertrag von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt oder einer Notarin/einem Notar oder errichtet wird und diese/dieser auch den Antrag auf Eintragung des Wohnungseigentumsrechts ins Grundbuch (Verbücherung) stellt, muss die Käuferin/der Käufer weitere Kosten einkalkulieren. Die Höhe der Rechtsanwalts- oder Notariatskosten beträgt ungefähr 1-3 Prozent des Kaufpreises und ist durch die jeweiligen Kammertarife festgelegt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.

Kosten für die Beglaubigung der Unterschriften

Für die Eintragung des Wohnungseigentumsrechts ins Grundbuch (Verbücherung) ist es notwendig, dass die Unterschriften auf dem Kaufvertrag bzw. auf der Pfandbestellungsurkunde beim Hypothekardarlehen gerichtlich oder notariell beglaubigt sind.

Die Kosten dafür richten sich nach der Bemessungsgrundlage (Kaufpreis, Höhe des Pfandrechts) und sind durch den jeweiligen Kammertarif festgelegt.

Weiterführende Links

  • Grunderwerbsteuer (USP)
  • Einverleibung bzw. Löschung
  • Suche Notarin/Notar (ÖNK) 
  • Ruche Rechtsanwältin/Rechtsanwalt (ÖRAK) 
  • Suche Immobilientreuhänderin/Immobilientreuhänder (WKO)

Rechtsgrundlagen

Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
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    Laufende Aufwendungen des Wohnungseigentümers
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Kontakt

Marktgemeinde Steinfeld
Hauptplatz 1
9754 Steinfeld


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+43 (0) 4717/301 3
steinfeld@ktn.gde.at

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