• Hauptinhalt: Kurztaste 1
  • Hauptnavigation: Kurztaste 2
  • Metanavigation: Kurztaste 3
  • Suche: Kurztaste 4

Wappen von Steinfeld

+43 (0) 4717/301
steinfeld@ktn.gde.at

  • Unsere Gemeinde
    • Abteilungen
    • APG Netzraum Kärnten
      • APG Informationen
      • Der Bürgermeister informiert
    • Aktuelles
    • Amtstafel
      • elektronische Amtstafel
    • Mitarbeiter
    • Über die Gemeinde
      • Steinfelder G'wand
      • Steinfeld Geschichte
      • Zahlen & Fakten
      • Ehrenbürger & Ehrungen
    • Verordnungen | RIS
    • Bürgeranliegen
    • Ortsplan
    • Amtssignatur
    • Kontakt
    • Wetter
  • Bürgerservice
    • Amtswege
    • Bauen & Wohnen
      • Bauvorhaben, Bauverfahren
        • bewilligungsfreies und mitteilungsfreies Bauvorhaben (§ 2 K-BO)
        • bewilligungsfreies, aber mitteilungspflichtiges Bauvorhaben (§ 7 K-BO)
        • bewilligungspflichtiges Bauvorhaben (§ 6 K-BO)
      • EEDIII Richtlinie
      • Flächenwidmungsplan Theurl 2
      • Wohnen am Park
      • Energie, Förderungen, KEM KLAR!
        • Impulsförderung
        • KEM KLAR!
        • Fördermöglichkeiten Photovoltaikanlagen
      • Örtliches Entwicklungskonzept Steinfeld
      • Raumordnung Flächenwidmungsplan
      • Teilbebauungsplan Baulandmodell
      • textlicher Bebauungsplan vom 10.11.2015
      • Wohnsitz An/Abmeldung
    • Familie & Soziales
      • Dorfservice
      • Familienfreundliche Gemeinde
      • Kindertagesstätte Baumhaus
      • Altenwohnheim "Haus Steinfeld"
      • Tagesstätte 4 Jahreszeiten
    • Land & Forstwirtschaft
      • Bienenförderung
      • Zuchttierförderung
    • Kirche & Religion
    • Kindergarten Steinfeld
      • Bildergalerie
      • Informationen
      • Kindergartenteam
      • Speisepläne
    • Schule & Bildung
      • Europavolksschule Steinfeld
    • Müll und Abfallwirtschaft
    • Müllkalender
    • Abgaben, Steuern und Tarife
    • Bibliothek Steinfeld
    • ID Austria
    • Jobportal
      • Baugewerbe
      • Dienstleistungen
      • Elektrobranche
      • Holzbranche
      • Tourismus
    • Formulare
    • Förderungen
    • Mitteilungsblatt Steinfeld
    • Sprechstunden
    • Zuständigkeiten
  • Steinfeld(er)leben
    • Ärzte A-Z
    • Gastronomiebetriebe A-Z
    • Freizeiteinrichtungen A-Z
    • Unterkünfte
      • A-Z
      • Branchen
    • Veranstaltungen
    • Vereine & Kultur
      • A-Z
      • Kulturtage
        • Kulturtage 2022
        • Kulturtage 2023
        • Kulturtage 2024
        • Kulturtage 2025
      • Branchen
    • Wirtschaft
      • A-Z
      • Branchen
  • Politik
    • Bürgermeister
    • Gemeindevorstand
    • Gemeinderat
    • Gemeinderatssitzungen
    • Ausschüsse
Radlacher_Brücke

Wappen von Steinfeld

Marktgemeinde
Steinfeld

  • Bürgerservice
    • Amtswege
    •   Bauen & Wohnen
      •   Bauvorhaben, Bauverfahren
        • bewilligungsfreies und mitteilungsfreies Bauvorhaben (§ 2 K-BO)
        • bewilligungsfreies, aber mitteilungspflichtiges Bauvorhaben (§ 7 K-BO)
        • bewilligungspflichtiges Bauvorhaben (§ 6 K-BO)
      • EEDIII Richtlinie
      • Flächenwidmungsplan Theurl 2
      • Wohnen am Park
      •   Energie, Förderungen, KEM KLAR!
        • Impulsförderung
        • KEM KLAR!
        • Fördermöglichkeiten Photovoltaikanlagen
      • Örtliches Entwicklungskonzept Steinfeld
      • Raumordnung Flächenwidmungsplan
      • Teilbebauungsplan Baulandmodell
      • textlicher Bebauungsplan vom 10.11.2015
      • Wohnsitz An/Abmeldung
    •   Familie & Soziales
      • Dorfservice
      • Familienfreundliche Gemeinde
      • Kindertagesstätte Baumhaus
      • Altenwohnheim "Haus Steinfeld"
      • Tagesstätte 4 Jahreszeiten
    •   Land & Forstwirtschaft
      • Bienenförderung
      • Zuchttierförderung
    • Kirche & Religion
    •   Kindergarten Steinfeld
      • Bildergalerie
      • Informationen
      • Kindergartenteam
      • Speisepläne
    •   Schule & Bildung
      • Europavolksschule Steinfeld
    • Müll und Abfallwirtschaft
    • Müllkalender
    • Abgaben, Steuern und Tarife
    • Bibliothek Steinfeld
    • ID Austria
    •   Jobportal
      • Baugewerbe
      • Dienstleistungen
      • Elektrobranche
      • Holzbranche
      • Tourismus
    • Formulare
    • Förderungen
    • Mitteilungsblatt Steinfeld
    • Sprechstunden
    • Zuständigkeiten

Frei finanzierte Eigentumswohnungen

Frei finanzierte Eigentumswohnungen können zum Marktpreis verkauft werden, also zu jenem Preis, den die Verkäuferin/der Verkäufer erzielen kann.

Wird die Wohnung erst errichtet, wird der endgültige Kaufpreis meist nachträglich bestimmt. Wichtig ist, dass Zeitpunkt und Höhe der Zahlungen dem Baufortschritt entsprechen und der Kaufpreis in Etappen geleistet wird.

Anmerkung der Einräumung des Wohnungseigentums

Noch vor der ersten Zahlung sollte die grundbücherliche Anmerkung der Einräumung des Wohnungseigentums erfolgen (grundbücherliche Sicherung).

Die Wohnungseigentumsbewerberin/der Wohnungseigentumsbewerber oder die Wohnungseigentumsorganisatorin/der Wohnungseigentumsorganisator muss beantragen, dass die Einräumungszusage im Grundbuch angemerkt wird. Ist die Organisatorin/der Organisator nicht alleinige Eigentümerin/alleiniger Eigentümer, ist die Zustimmung aller weiteren Miteigentümerinnen/Miteigentümer erforderlich. Die Zusage und die Zustimmungserklärungen müssen in einer öffentlichen Urkunde enthalten sein oder auf einer Urkunde mit beglaubigter Unterschrift abgegeben werden. In der Anmerkung müssen der Wohnungseigentumsbewerber und die Bezeichnung des Objekts genannt werden. 

Für künftige Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer eine Erleichterung: Wenn bereits vor der Begründung des Wohnungseigentums das Miteigentum an einem Anteil der Liegenschaft in das Grundbuch einverleibt oder die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum an einem Anteil im Grundbuch eingetragen wurde, kann die notwendige Veränderung der bestehenden Miteigentumsanteile durch Berichtigung im Grundbuch erfolgen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung aller Miteigentümerinnen/Miteigentümer, Wohnungseigentumsbewerberinnen/Wohnungseigentumsbewerber und bestimmter Buchberechtigter. 

Kostenorientierter Preis

Beim Vertragsabschluss wird ein vorläufiger Kaufpreis vereinbart. Die Verkäuferin/der Verkäufer darf Kostensteigerungen zwischen Vertragsunterzeichnung und Fertigstellung auf die Käuferin/den Käufer überwälzen. Hier müssen die Kalkulationsgrundlagen und der Kalkulationsstichtag für den vorläufigen Preis und die Preissteigerung genau festgelegt werden. Die Geltendmachung der Preissteigerung erfolgt mit der Endabrechnung.

Höchstpreis

Beim Höchstpreis darf die Verkäuferin/der Verkäufer Preissteigerungen nur bis zu einer im Vorhinein festgelegten Grenze geltend machen, z.B. bis zu vier Prozent des ursprünglichen Kaufpreises.

Fixpreis

Beim Fixpreis wird ein verbindlicher Kaufbetrag festgelegt. Preissteigerungen dürfen nicht weiterverrechnet werden, eine Endabrechnung erfolgt nicht.

Bei frei finanzierten Eigentumswohnungen, die vor Fertigstellung verkauft werden, gilt in der Regel das Bauträgervertragsgesetz (BTVG). Dieses schützt Käuferinnen/Käufer durch verpflichtende Sicherungsmechanismen (z.B. Treuhandabwicklung, Bankgarantie oder Versicherung) und regelt die Zahlungsmodalitäten nach Baufortschritt.

Weiterführende Links

Wohnen im Eigentum (AK)

Rechtsgrundlagen

  • Wohnungseigentumsgesetz  (WEG)
  • Bauträgervertragsgesetz (BTVG)
Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
  • Vorheriges Thema
    Eigentümerpartnerschaft
  • Nächstes Thema
    Laufende Aufwendungen des Wohnungseigentümers

Logos vom Land Kärnten

Kontakt

Marktgemeinde Steinfeld
Hauptplatz 1
9754 Steinfeld


+43 (0) 4717/301
+43 (0) 4717/301 3
steinfeld@ktn.gde.at

Amtsstunden

Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12:00 Uhr und
13.30  bis 17:00 Uhr


Freitag
8.00 bis 12:00 Uhr

Parteienverkehr

Montag bis Freitag
08:00 - 12:00 Uhr


Dienstag
 15:00 - 17:00 Uhr  

GEM2GO

Smartphone mit GEM2GO App

Logo von der Energiezukunft Kelag

SitemapImpressumDatenschutzBarrierefreiheit

Grafische Version| Hoher Kontrast| Nur Text