bewilligungsfreies, aber mitteilungspflichtiges Bauvorhaben (§ 7 K-BO)

Bewilligungsfreie Bauvorhaben sind beispielsweise die Errichtung, Änderung oder der Abbruch von Gebäuden bis zu 25 m² Grundfläche und 3,50 m Höhe oder die Errichtung eines überdachten Stellplatzes (Carport) pro Wohngebäude bis zu 40 m² Grundfläche und 3,50 m Höhe sowie die Errichtung, Änderung oder der Abbruch von Stützmauern bis zu 1 m Höhe oder die Errichtung, die Änderung oder der Abbruch von Einfriedungen in Leichtbauweise bis zu 1,50 m Höhe. Sämtliche bewilligungsfreie Bauvorhaben finden Sie im § 7 der Kärntner Bauordnung. 

abrufbar unter: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrK&Gesetzesnummer=10000201



Mitteilung von bewilligungsfreien Bauvorhaben

Bewilligungsfreie Bauvorhaben sind der Behörde vor Baubeginn schriftlich mitzuteilen. Solche eine Meldung muss die allgemeinen Daten des Antragstellers, den Ausführungsort (einschließlich Katastralgemeinde und Grundstücksnummer), eine Beschreibung zum Bauvorhaben, den Ausführungsbeginn und eine Darstellung des Vorhabens auf dem Grundstück enthalten. Auch solche Bauvorhaben müssen dem Flächenwidmungsplan, dem Bebauungsplan und sämtlichen Bauvorschriften (Abstände) entsprechen.

Bewilligungsfreies_-Bauvorhaben_1_.pdf (0.12 MB)